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Diese informative Seite befreit Sie nicht davon, sich über Ihre Rechte und Pflichten als Besitzer oder Benutzer einer Armbrust, eines Bogens oder eines Messers zu informieren.

Das Gesetz und die Lizenz für die Armbrust in Frankreich:

Gemäß dem Erlass Nr. 2013-700 vom 30. Juli 2013 zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 2012-304 vom 6. März 2012:

Armbrüste und ihre Geschosse sind Schneiden Waffen, sie werden in die Kategorie D-2 des oben erwähnten Erlasses eingestuft.

Der Erwerb und Besitz ist frei (außer für Personen unter 18 Jahren), sie benötigen keine Lizenz, zum Kauf genügt die Vorlage eines Personalausweises (der bei der Bestellung per E-Mail zugesandt wird), um Ihre Volljährigkeit nachzuweisen.

Der Besitz einer Waffe der Kategorie D fällt unter die Verantwortung ihres Besitzers. Das Halten einer Waffe durch eine Person gilt nicht als Tragen einer Waffe. Sein Aufbewahrungsort darf sich nicht ständig ändern.

Das Tragen einer Waffe besteht im Transport einer einsatzbereiten Waffe an einem öffentlichen Ort. Es kann in der Hand, in einer Tasche oder in einem Fahrzeug getragen werden. Es ist streng verboten.

Sie können eine Waffe, wenn sie nicht sofort eingesetzt werden kann (bei einer Armbrust muss das Seil, wenn möglich auch der Bogen, zerlegt werden), in einer Tasche oder einer Abdeckung tragen, um Passanten nicht zu erschrecken oder gar eine allgemeine Panik auszulösen. Achten Sie auch darauf, einen Transport Grund rechtfertigen zu können; wenn Sie jeden Tag mit dem Auto zu Fuß gehen, riskieren Sie eine schwere Strafe.

Die Armbrust Jagd ist in Frankreich völlig verboten. Die Tatsache, dass die Sehne mechanisch gehalten wird, macht die Armbrust ganz anders als den Bogen, bei dem es der Benutzer ist, der die Sehne hält. Darüber hinaus sind Armbrüste viel leistungsfähiger als Bögen, viel einfacher zu benutzen und genau wie Bögen machen sie keinen Lärm.

Das Gesetz und die Erlaubnis für die Armbrust in Belgien:

Wie in Frankreich gelten auch in Belgien Armbrüste als geschliffene Waffen. Der Unterschied besteht darin, dass in Belgien nur Büchsenmacher Armbrüste verkaufen dürfen.

Außerdem muss beim Kauf ein Ausweis vorgelegt werden, der die Volljährigkeit des Käufers belegt.

Es ist verboten, sie einsatzbereit zu tragen, wie in Frankreich.

Für die Jagd haben wir auf dieser Ebene noch keine Antwort erhalten, bitte erkundigen Sie sich bei den Jagdvereinen oder Präfekturen.